Im konkreten Fall hatte sich das Gericht mit der Frage auseinander zu setzten, ob eine aus mehreren Kategorien bestehende Linksammlung auf einer Homepage, die Links zu lokalen Internetanbietern enthielt, eine geschützte Datenbank im Sinne von § 87 a Urhebergesetz (UrhG) darstellt. Dies bejahte das Gericht im vorliegenden Fall.
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Urheberrecht