Im konkreten Fall hatte die Klägerin - ein Verlag - eine Sammlung von Gesetzestexten im Internet zum Abruf zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die Gesetzestexte innerhalb der Sammlung vom Verlag nach Rechtsgebieten strukturiert und neu verabschiedete Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet. Die Beklagte hatte die Gesetzessammlung, wie im Verfahren bewiesen werden konnte, auf ihrer Website übernommen. Die hielt das Gericht für unzulässig.
Das vollständige Urteil sowie der Text dieser Seite als PDF-Datei.Dateigröße: 124 KB
Urheberrecht, Gemeinfreie Werke