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Mobile Geräte in der Schule: Regeln und Nutzungsordnungen

Fachartikel
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Die Arbeit mit Tablet, Laptop und Smartphone im Unterricht wird immer selbstverständlicher. Nutzungsordnungen können dabei helfen, Gefahren wie Cybermobbing entgegenzuwirken und einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen sowie geliehenen mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Dieser Artikel zeigt mögliche Regelungen auf. Im Zuge der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wird Lernen zunehmend digitaler. Für die Schülerinnen und Schüler mag der Umgang mit Smartphones, Laptops und Tablets im Unterricht motivierend sein, für Schulen und Lehrkräfte stellt die Vorgabe von digitalen Lernumgebungen eine enorme Herausforderung dar. Nach der Frage, an wessen mobilen Geräten die Lernenden arbeiten sollen , geht es im folgenden Schritt nun darum, einen respektvollen Einsatz von Handy, Laptop und Tablet im Unterricht ermöglichen zu können. Regeln und Nutzungsvereinbarungen können dabei helfen. Welche Überlegungen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, wird in diesem Artikel näher erläutert. Didaktisches Potenzial digitaler Medien Da digitale Endgeräte und insbesondere Smartphones in der Schule aufgrund des Missbrauchs ihrer vielfältigen Funktionen in der Kritik stehen, scheinen interne Ordnungen mit festen Regeln für die Schulen sinnvoll. Gefahren wie Cybermobbing, die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Inhalten oder auch Täuschungsversuche bei Leistungsabfragen können auf diese Weise minimiert werden, um von digitalen Medien für den Unterricht durch vereinfachte Kommunikation, schnellen Materialaustausch oder motivierende Lern-Apps profitieren zu können. Schließlich möchte auch Schule die aktuelle Entwicklung mitgestalten und Schülerinnen und Schülern den Erwerb digitaler Kompetenzen ermöglichen. Regeln und Nutzungsordnungen Für die Arbeit an Computern und mobilen Geräten empfiehlt sich daher eine Nutzungsordnung, die als Bestandteil der Hausordnung verpflichtend ist. Folgende Regelungen können darin festgehalten werden: Nutzung digitaler Geräte im Unterricht Nutzung des schulischen Netzwerks sowie des Internets während des Unterrichts nur für schulische Zwecke verantwortungsvoller Umgang mit Internetzugang und Mailfunktion der Schule Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wie Strafrecht, Urheberrecht und Jugendschutzrecht keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufrufen, speichern oder versenden versehentliches Aufrufen der oben genannten Inhalte umgehend mitteilen und beenden Anwendungen nur nach Aufforderung der Lehrkraft herunterladen und installieren, ebenso die Bearbeitung von Online-Formularen sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten: Veröffentlichung von Fotos nur nach Zustimmung der Betroffenen, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen unterlassen allgemein anerkannte Umgangsformen im Namen der Schule verwenden keine Abschlüsse von Verträgen oder kostenpflichtigen Diensten im Internet vorhandene Software weder für gewerbliche Zwecke verwenden noch vervielfältigen oder veräußern Nutzung schuleigener Geräte außerhalb des Unterrichts (GYOD) sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit der schulischen Computerausstattung Bedienung der Hard- und Software entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft Störungen oder Schäden umgehend melden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ersetzen. Nutzung der Geräte zur medienpädagogischen Arbeit auch für private Zwecke möglich oben genannten Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gleichermaßen beachten Nutzung eigener Geräte im Unterricht (BYOD) Geräte mit geladenem Akku mitbringen keine rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Medieninhalte speichern Fotos, Videos und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrperson Verfügbarkeit von freiem Speicherplatz für die schulische Arbeit Kontrolle und Protokollierung Aufgrund ihrer Aufsichtspflicht ist die Schule berechtigt, die Einhaltung der Regeln und Nutzungsordnungen beispielsweise durch die Überführung von besuchten Websiten auf einen Zentralbildschirm stichprobenartig zu überprüfen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich insbesondere, wenn der Verdacht eines Verstoßes besteht. Die verantwortliche Lehrkraft sollte in diesem Fall die Schülerin oder den Schüler über diese Maßnahme informieren. Bei entsprechender Vereinbarung ist auch eine systemseitige Protokollierung der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie die URL der aufgerufenen Seite zulässig. Es kann festgehalten werden, dass diese Daten nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, sofern sich ein Verdacht nicht bestätigt hat. Datenschutz und Passwörter Nicht nur in Bezug auf die aktuelle Datenschutzverordnung sollte der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet vorab im Unterricht thematisiert werden. Auch in diesem Zusammenhang können Vereinbarungen getroffen werden wie zum Beispiel: Installationen, Zugriffsrechte und Konfigurationen nicht verändern oder Programme kopieren Fremdgeräte wie USB-Sticks oder Digitalkameras nur mit Zustimmung der Lehrkraft an Computer oder Netzwerk anschließen unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien vermeiden verantwortungsvoller Umgang mit individuellen Zugangsdaten für schulische Zwecke möglichst sichere Passwörter vergeben (mindestens 8 Stellen mit Sonderzeichen), mindestens einmal im Schuljahr ändern eigenes Benutzerkonto mit individuellem Passwort freischalten nach der Nutzung am Gerät abmelden Fazit Alle Schülerinnen und Schüler müssen über die zugrunde gelegten Regeln und Nutzungsordnungen informiert sein. Es empfiehlt sich, eine Nutzungsordnung zu verfassen, die von den Schülerinnen und Schüler oder für Minderjährige von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dabei können die oben genannten Aspekte – angepasst an die schuleigenen Richt- und Leitlinien, länderspezifische Gesetzestexte sowie ergänzt durch entsprechende Zeiträume – eine Grundlage bilden. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- beziehungsweise zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Liegt der Arbeit an mobilen Geräten im Unterricht eine derartige Vereinbarung zugrunde, können digitale Lernumgebungen durchaus motivieren und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, sich Inhalte nachhaltig einzuprägen.

  • Fächerübergreifend

Rechtsvorschriften für eine Website

Unterrichtseinheit

An den berufsbildenden Schulen sollte nicht nur das technische Werkzeug, sondern auch die Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung von Webseiten als Bestandteil von Fach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler verstanden werden. Eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie für die Steuerung der Arbeitprozesse in den Betrieben nimmt mittlerweile die Internet- und Intranettechnologie ein. Daher erlangt nicht nur der Umgang mit den Internetdiensten, sondern insbesondere die Erarbeitung des Instrumentariums zur Erstellung von Webseiten (externe Informations- und Kommunikationsseiten sowie interne Arbeitsoberflächen) durch die Lernenden eine hohe Relevanz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Instrumentarium zählen neben den Befehlen der zur Erzeugung von Webseiten erforderlichen Auszeichnungs- und Programmiersprachen auch die im Rahmen der Erstellung von Webseiten zu berücksichtigen Rechtsvorschriften. Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Vorschriften im Bereich Internetrecht muss der Erarbeitung der Rechtslage durch selbsttätiges Handeln der Schülerinnen und Schüler eine besondere Beachtung zukommen. Da die Vorschriften des Internetrechts durch ihre fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit besitzen oder durch weitere Regelungen ergänzt werden, muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, flexibel genug zu sein, um im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Unterrichtsverlauf Die Vorschriften des Internetrechts haben durch fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit. Daher muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Gesamtreflexion Die Durchführung einer Internetrecherche erwies sich als eine geeignete Möglichkeit, die relevanten und aktuellen Informationen von den Schülerinnen und Schülern herausfiltern und problemorientiert bewerten zu lassen. Print- und Onlineressourcen zum Thema Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungselemente von Webseiten erfassen, die als "geschützte Werke" gelten. die möglichen Rechtsfolgen einer Verwertung geschützter Gestaltungselemente von Webseiten erkennen. die Bedeutung der Ausnahmeregelung erklären, dass geschützte Werke "zum privaten Gebrauch" verwendet werden dürfen. die Bedeutung einer "Verbreitung" von Werken im Sinne des Internetrechts erläutern. die durch das Internet bereitgehaltenen Informationen zur Lösung der Aufgabenstellungen problemorientiert auswerten und anwenden. Zielsetzung ist es deshalb, eine nicht primär ergebnisorientierte, sondern vielmehr prozessorientierte Unterrichtskonzeption zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung einer Website zu entwickeln. Diese Zielsetzung lässt sich durch die Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichts verwirklichen. So liefert das Internet nicht nur die Möglichkeit einer ständig aktuellen Informationsbeschaffung, wobei die Informationen im Vergleich zu Gesetzestexten in einer komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich einfacher nachvollziehbaren Form dargeboten werden. Eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler unterstützt darüber hinaus ihre Selbstbestimmung und Kreativität im Lernprozess und verlangt zudem eine selbstverantwortliche Kontrolle der eigenen Arbeitsergebnisse. Die Unterrichtssequenz zur "Erarbeitung von Vorschriften des Urheberrechts" gliedert sich in zwei Unterrichtseinheiten. Dabei umfasst die erste Unterrichtseinheit auf Grund der verfolgten fachlich-inhaltlichen sowie methodischen Lernziele zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, die mit Blick auf eine zusammenhängende Erarbeitung und Beurteilung der Ergebnisse zur Problemlösung im Rahmen einer Doppelstunde ohne Unterbrechung des zeitlichen Ablaufs durchgeführt werden sollten. Die zweite Unterrichtseinheit dient der Anwendung der zuvor erarbeiteten Lerninhalte und kann in einer 45 Minuten umfassenden Einzelstunde durchgeführt werden. Einstieg Um einen Einstieg in die Problematik zu gewährleisten, der bei den Schülern zu einem Diskrepanzerlebnis führt und damit eine intrinsische Motivation im Sinne eines kognitiven Antriebs auslöst, werden die Schüler zunächst an die in der vorangegangenen Unterrichtsstunde abgeschlossene Erstellung ihrer persönlichen Webseiten erinnert. Sodann wird den Schülern dargelegt, dass das Leo-Statz-Berufskolleg nach dem Abschluss ihrer Arbeiten an jeden einzelnen Schüler persönlich gerichtete Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalten hat. Bei den zur Motivation und Problemstellung entworfenen und an die Schüler ausgeteilten Briefen ist es wichtig, dass diese einen realitätsnahen Eindruck vermitteln und dass sich jeder Schüler durch deren Inhalte persönlich betroffen fühlt. Daher wurde jeder Brief durch Eintragung des Namens und der Adresse eines Schülers in das Anschriftenfeld sowie durch eine persönliche Anrede individualisiert. Darüber hinaus musste die Formulierung des Textes auf einem Niveau erfolgen, das einerseits der juristischen Fachsprache entspricht und andererseits die Inhalte für die Schüler nachvollziehbar darlegt. Zusätzlich wurden die Schüler durch die Briefe mit möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bei der Erstellung ihrer Webseiten konfrontiert. Problemdefinition Zur Problemdefinition werden die Schüler gefragt, ob sie den in den Schreiben gestellten Forderungen (Unterlassung der Verwertung von Grafikdateien des Mandanten und Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 500.000,00) nachkommen würden und ob sie die Rechtslage beurteilen können. Da zu vermuten ist, dass die Lerngruppe die Rechtslage nicht bewerten kann, sollen die Schüler mögliche Lösungsansätze zur Beurteilung der Rechtslage bei der Erstellung einer Website nennen. Die von den Schülern geäußerten Lösungsansätze werden von mir auf der Tafel (Whiteboard) festgehalten. Mit Blick auf den Bildungsgang ist anzunehmen, dass die Schüler als einen möglichen Lösungsansatz die Internetrecherche nennen und im Rahmen der anschließend geforderten Beurteilung der einzelnen Lösungsansätze die Internetrecherche als die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit erkennen. (Dokumentationen von Richtersprüchen und Kommentare werden unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Lerngruppe nicht als Schülerantworten erwartet.) Um sodann eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler durchführen lassen zu können, ist es erforderlich, dass sie über die zielorientierten Suchbegriffe verfügen. Die von der Klasse als Antworten auf eine entsprechende Fragestellung angeführten Suchbegriffe werden wiederum von mir auf der Tafel (Whiteboard) gesammelt und hier während des gesamten anschließenden Erarbeitungsprozesses für die Schülerinnen und Schüler sichtbar dokumentiert. Erarbeitung In der sich anschließenden Erarbeitungsphase erhalten die Schüler die Aufgabe, die Rechtslage bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Gestaltungselementen von Webseiten zu beurteilen. Dazu sollen sie zusammen mit einem Mitschüler sieben Fragen mithilfe der Durchführung einer Internetrecherche beantworten. Die Antworten sowie die Adressen der Webseiten, auf denen die Informationen zur Beantwortung der Fragen gefunden wurden, sollen auf den Aufgabenblättern festgehalten werden. Bei der Erstellung der Fragen wurden auf schwer verständliche juristische Fachbegriffe - soweit es die Durchdringung des Problemfeldes zulässt - verzichtet. Zudem wurden die Reihenfolge der Fragestellungen sowie die im Rahmen der Fragen durch Anführungszeichen gekennzeichneten Schlagwörter von mir bewusst gewählt, um eine strukturierte Auswahl Informationen liefernder Internetseiten durch die Schüler zu ermöglichen. (Die zu wählende Reihenfolge der Fragestellungen sowie die zu kennzeichnenden Schlagwörter wurden von mir auf der Grundlage der Internetrecherche über die Suchmaschine "Google.de" und der Auswahl der Suchbegriffe "Internetrecht", "Internet-Recht", "Onlinerecht" und "Online-Recht" festgestellt.) Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Schüler sowohl die Zweckmäßigkeit einiger gekennzeichneter Schlagwörter als einzelne, zusätzlich zur Verfügung stehende Suchbegriffe als auch den oftmals gegebenen Nutzen einer (logischen) Kombination gekennzeichneter Schlagwörter mit den zuvor erarbeiteten Suchbegriffen für die zielgerichtete Internetrecherche erkennen. Ergebnispräsentation Durch die zentrale Präsentation der Arbeitsergebnisse mithilfe des Overhead-Projektors - hierbei sollen die Antworten auf die einzelnen Fragen von jeweils zusammenarbeitenden Partnern gemeinsam präsentiert werden - erhalten die Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Antworten mit denen ihrer Mitschüler zu vergleichen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Zudem dient die Sicherung der Arbeitsergebnisse dazu, die Arbeitsprozesse der Schüler zu verbessern, indem aufgetretene Probleme festgestellt, analysiert und gelöst werden. Zudem wird der Raum geschaffen, (auch weiterführende) Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler zu erörtern oder zu diskutieren sowie aus meiner Sicht erforderliche Ergänzungen durch die Schüler beurteilen zu lassen. So werden in die Betrachtung der möglichen Rechtsfolgen (Frage 4) von mir auch jugendschutzrechtliche Gesichtspunkte einbezogen - soweit dieses nicht bereits durch die Lerngruppe erfolgte. Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird der Ausgangsfall auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse von den Schülern beurteilt. Dazu werden sie gefragt, ob sie nunmehr die Rechtslage beurteilen können und den Forderungen in den an sie gerichteten Schreiben nachkommen würden. Da zu vermuten ist, dass die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage und deshalb fehlender Informationen von den Schülern nicht beurteilt werden kann, wird ergänzt, dass der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten in Abhängigkeit des Betrages, den er bei einer (eventuellen) Veräußerung des Werkes erhalten hätte, berechnet und damit in einem weiten Bereich frei bestimmt werden darf. Es ist zu erwarten, dass diese Information die Schüler zum Abschluss der ersten Unterrichtseinheit noch einmal zum Nachdenken anregt. Transfer In der zweiten Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst den Arbeitsauftrag, ihre persönlichen Webseiten unter Berücksichtigung der zuvor erarbeiteten Rechtsvorschriften zu überprüfen und die dabei festgestellten Rechtsverletzungen schriftlich festzuhalten. Der Arbeitsauftrag wird an der Tafel (Whiteboard) fixiert. Die Erfüllung der Aufgabe soll wiederum in Partnerarbeit erfolgen, sodass von jedem Schüler zwei Webseiten zu beurteilen sind. Sodann werden zwei Schüler aufgefordert, ihre Schüler-Webseiten unter Beachtung der rechtmäßig oder unrechtmäßig von ihnen verwendeten Gestaltungselemente der Klasse vorzustellen. Hiermit soll allen Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eigenen Arbeitsergebnisse aus der zweiten Unterrichtseinheit zu kontrollieren sowie offene Fragestellungen und Probleme zu erörtern oder zu diskutieren. Abschließend erhalten die Schüler die Aufgabe, in Hausarbeit die Rechtsverletzungen auf ihrer jeweiligen persönlichen Website bis zum Ende des Schuljahres zu beheben. Denn die einzelnen in der Unterstufe des Assistentenbildungsganges erstellten Schüler-Webseiten werden am Leo-Statz-Berufskolleg im Rahmen einer Jahresarbeit beurteilt und später auf der Schul-Website veröffentlicht. Aktualität des Internets und Informationsstand des Lehrers Dabei liegt der Vorteil des Internets nicht nur in der ständigen Bereitstellung aktueller rechtlicher Informationen, sondern auch in der komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich nachvollziehbaren Darbietung dieser Fakten. Dennoch erfordert die vorgestellte Unterrichtskonzeption zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler vom Lehrer einen hohen Vorbereitungsaufwand, um die Voraussetzungen für eine strukturierte Internetrecherche durch die Schüler zu schaffen. Dieses gilt insbesondere deshalb, weil die Abstimmung zwischen der Reihenfolge der Fragestellungen, der zu kennzeichnenden Schlagwörter, der zu nutzenden Suchmaschine sowie der zu wählenden Suchbegriffe in Abhängigkeit einer Veränderung der Rechtslage und des Angebots einschlägiger Informationsseiten im Internet vor jeder Unterrichtsdurchführung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Rechercheerfahrung der Lernenden Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der fachlichen und methodischen Voraussetzungen entwickelt wurden, welche die Auszubildenden des betrachteten Assistentenbildungsganges in der zweiten Hälfte der Unterstufe durchschnittlich aufweisen. Daher ist vor Anwendung der Unterrichtskonzeption insbesondere zu prüfen, ob die Lerngruppe die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung einer Internetrecherche bereits mitbringen oder diese zuvor erarbeitet werden müssen. Dieses bezieht sich nicht nur auf den Umgang mit dem PC im Allgemeinen sowie mit Suchmaschinen im Besonderen, sondern auch auf die Fähigkeit, die im Internet zur Verfügung stehenden relevanten Informationen verstehen und bewerten vorgestellten Unterrichtskonzeption in Klassen, die in fachlicher und methodischer Hinsicht starke Leistungsschwächen zeigen, scheitern wird. Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz Unter Berücksichtigung der Schülerergebnisse, die den fach-, methoden- und sozialkompetenzorientierten Lernzielen Rechnung trugen, sowie einer überaus positiv zu bewertenden praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse, ergibt sich für mich der folgende Schluss: Die exemplarisch erarbeitete Unterrichtskonzeption ist dazu geeignet, die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden im Berufsfeld "Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin / Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent - Fachrichtung Informationsverarbeitung" zu fördern und sollte daher hier auch künftig im Unterricht Anwendung finden. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen wurde die entwickelte Unterrichtsreihe am Leo-Statz-Berufskolleg, Düsseldorf, in den Stundenverteilungsplan dieses Bildungsganges eingearbeitet. Monographien und Sammelwerke Boehme-Neßler, V.CyberLaw: Lehrbuch zum Internet-Recht, München 2001. Börner, F. et alii.: Der Internet-Rechtsberater: Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, 2. Auflage, Köln 2002. Eichhorn, B.Internet-Recht: Ein Lehrbuch für das Recht im World Wide Web, 3. Auflage, Troisdorf 2003. Hoeren, T.: Grundzüge des Internetrechts: E-Commerce - Domains - Urheberrecht, 2. Auflage, München 2002. Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 4. Auflage, Heidelberg 2003. Strömer, T. H.: Online-Recht: Rechtsfragen im Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2002. Zimmerling, J.; Werner, U.: Schutz vor Rechtsproblemen im Internet: Handbuch für Unternehmen, Berlin, Heidelberg, New York 2001. Aufsätze und Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen Große Koalition verringert den Eigentumsschutz von Urhebern, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 12.04.2003, S. 14. Philipp, J.: Die Schulhomepage - ein Fall für den Richter?, in: SchulVerwaltung NRW, Nr. 9, 2001, S. 250-253.

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