Vertiefung und Auswertung

In dieser Phase nehmen die Lernenden die Perspektive der Opfer- und Täterfiguren ein und machen sich die konträren Emotionen in den unterschiedlich gelagerten Fallbeispielen bewusst. Sie hinterfragen kritisch das Verhalten der Täter und werden für die Schwere der Taten sensibilisiert.

Vertiefung

Perspektive der Beteiligten einnehmen

In dieser Phase sollen die Lernenden die Perspektive einer Opfer- oder Täterfigur einnehmen, um sich die verletzten Gefühle und die empfundene Machtlosigkeit aufseiten der Opfer sowie die niederen Beweggründe und das Unrechtsbewusstsein beim Handeln der Täter bewusst zu machen. Dafür bietet sich das Schreiben innerer Monologe an, in denen die Schülerinnen und Schüler Gedanken und Gefühle während beziehungsweise nach der Tat (Ängste, Motive und so weiter) in der Ich-Perspektive versprachlichen. Bei diesem handlungs- und produktionsorientierten Schreiben liegt der besondere Anspruch darin, sich in die jeweilige literarische Figur hineinzuversetzen und einen Text zu produzieren, der mit den zuvor erschlossenen Informationen stimmig ist.

Einzel- oder Partnerarbeit

Beim Schreiben der inneren Monologe kann sich je nach Lerngruppe eine individuelle Einzelarbeit oder eine bereichernde Partnerarbeit anbieten. Es ist wichtig, dass zu jeder Figur mindestens ein innerer Monolog entsteht, um im weiteren Verlauf die konträren Emotionen in den unterschiedlich gelagerten Fallbeispielen abbilden und weiter vertiefen zu können. Bei der Verteilung der Rollen sollte darauf geachtet werden, dass damit nicht individuell problematische gruppenspezifische Strukturen aufgegriffen und verstärkt werden.

Auswertung

Unrechtsbewusstsein stärken

In dieser Phase sollen die in der vorherigen arbeitsteiligen Phase gewonnenen Einblicke in die Gefühle und Gedanken der einzelnen Opfer- und Täterrollen allen Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden. Das jeweilige Verhalten der Täter wird kritisch hinterfragt und bewertet. Insbesondere sollen hier das Unrechtsbewusstsein gestärkt sowie die zuvor vermutlich unterschätzte Tragweite und Schwere der Taten der Filmenden und der Filme-Verbreitenden erkannt werden.

Präsentation der inneren Monologe

Um alle auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, treten zunächst die zwei oder drei an einem Fallbeispiel beteiligten Figuren vor die Klasse und präsentieren nacheinander ihre inneren Monologe. Im Sinne des zu erreichenden Ziels sollten die inneren Monologe der jeweils Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden zuletzt präsentiert werden. Zugunsten einer kohärenten Präsentation sollte zu jeder Figur nur ein innerer Monolog vorgestellt werden. Im Rahmen der sechs folgenden Besprechungen können weitere, bisher noch nicht angeführte Aspekte eingebracht und gewürdigt werden.

Vertiefung der Einzelfälle

Um eine intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Fallbeispielen zu gewährleisten, sollte jedes einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation kommentiert und weiter vertieft werden, bevor das nächste Fallbeispiel angesprochen wird. Zunächst werden dabei die zwei oder drei vorgestellten inneren Monologe gewürdigt und kommentiert. Hierbei muss insbesondere überprüft werden, ob der produktive Umgang mit der Textgrundlage gelungen ist, das heißt ob die inneren Monologe mit den Informationen aus den Fallbeispielen stimmig sind und die Darstellung der Beweggründe und Gefühle vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation überzeugen können, wobei hier auch mögliche Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge gemacht werden könnten. Die jeweils präsentierenden Schülerinnen und Schüler berichten anschließend (je nach Gruppenzusammensetzung vielleicht auf freiwilliger Basis) kurz über ihre Gefühle bei der Rollenübernahme. Dies kann zu einer Verstärkung der Wirkung des Dargestellten beitragen.

Bewertung des Täterverhaltens

Wenn daraufhin sichergestellt ist, dass allen Schülerinnen und Schülern in dem jeweils präsentierten Fallbeispiel die Schwere der seelischen Verletzungen aufseiten der Opferfiguren beziehungsweise das Ausmaß des Einflusses der Handykamera auf die Taten bewusst ist, kann darauf aufbauend eine Bewertung des Verhaltens der Filmenden oder Filme-Verbreitenden eingeleitet werden. Schließlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler (auch die Präsentierenden) Stellung zum Verhalten dieser zuletzt genannten Figuren, indem sie auf die folgenden Fragen reagieren: "Warum hat sich Tobi/Laura/Lea/Anne so verhalten?" und "Wie schlimm findet ihr das Verhalten von Tobi/Laura/Lea/Anne?".

Bewusstsein über unrechtes Verhalten

Am Ende der jeweiligen Stellungnahme zu einem Fallbeispiel sollte den Schülerinnen und Schüler deutlich geworden sein, dass es sich jeweils um niedere Motive aufseiten der Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden handelt und dass diese sich ihres unrechten Verhaltens sowie der Tragweite ihrer Taten nicht ausreichend bewusst sind. Damit müsste das eingangs für diese Phase formulierte Ziel erreicht sein.

Lizenzinformation

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In Kooperation mit

Niedersächsische Landesmedienanstalt

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