Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschüler
Wie sollen Beobachter von Drohungen und Gewalt reagieren? Eine Vorbereitung auf mögliche Bedrohungssituationen sowie ein ruhiges aber bestimmtes Vorgehen sind hilfreich.
Bewertung von Drohungen: "Kann nicht klar ausgeschlossen werden, dass es sich um eine substanzielle Drohung handelt, muss stets so vorgegangen werden, als ob es sich um eine solche handelt" (Dr. phil. F.J. Robertz / Dr. phil. R. Wickenhäuser). Organisatorische Maßnahmen erhöhen die Sicherheit in der Schule und regeln die Kommunikation aller Beteiligten in möglichen Bedrohungssituationen.
Drohungen erkennen
- Mögliche Bedrohungssituationen durchspielen, gedanklich und eventuell durch Gespräche mit anderen
- Interner Maßnahmenkatalog bei Bedrohungslagen, hinzuziehen weiterer Lehrpersonen und/oder Schulleiter
- Zu welchem persönlichen Risiko bin ich selber bereit? Eigene Einschätzung
Situation einschätzen
- Keine unbedachten Handlungen!
- Ruhig bleiben!
- Gibt es körperliche Verletzungen bei den Schülerinnen und Schülern?
- Ist eine Eskalation der Gewalt zu erwarten?
- Handelt es sich um eine Ausnahmesituation oder um eine wiederkehrende Situation?
- Wie könnte sie sich weiterentwickeln?
Drohungen begegnen
- Ruhiges aber bestimmtes "Stopp! Aufhören!"
- Situativ - nur im äußersten Notfall - körperliches Eingreifen der Lehrperson (wenn, dann weitere Lehrpersonen hinzuziehen)
- Eventuell Notruf der Polizei (110) benachrichtgen
- Die Kontrahenten in getrennte Räume führen
Initiative ergreifen
- Blickkontakt herstellen
- Ruhig mit Angreifer sprechen
- Kommunikation aufrecht erhalten
- Nicht drohen oder beleidigen
- Keine geringschätzigen Äußerungen
- Verhalten kritisieren, aber nicht die Person selbst
- Körperkontakt vermeiden - außer man ist in der Überzahl
- Hilfe holen!
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- Vorbeugungsmaßnahmen gegen Amok
Die Polizei empfiehlt Maßnahmen für den Fall eines Amoklaufs. Diese Maßnahmen dürfen auf keinen Fall mit den Schülerinnen und Schülern geübt werden! - Maßnahmen im Amok-Fall
Bei einer Amok-Warnung oder im Amok-Fall sollte das Schulpersonal die folgenden, von der Polizei zugewiesenen, Maßnahmen ergreifen.