Leistungsstörungen

Der Kaufvertag am Beispiel eBay

Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen

Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass
  • die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel).
  • die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug).
  • der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug).
  • der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug).

Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden:

  • Beispiel für Lieferverzug

    ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ...
  • Beispiel für Zahlungsverzug

    ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ...
  • Beispiel für Annahmeverzug

    ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ...
  • Beispiel für Sachmangel

    ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ...

Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels

Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert.

Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen.

  • www.auktionen-faq.de
    Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt.

Autorin

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Dr. Monika Markmann

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