Mit der fortschreitenden Medientechnologie haben sich auch für den Bereich des Jugendschutzes neue Möglichkeiten aufgetan, durch technische Vorkehrungen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu bestimmten Inhalten zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Die seit dem 1. April 2003 geltenden Jugendschutzgesetze kennen verschiedene Formen des technischen Jugendschutzes entsprechend des jeweiligen Schweregrades der von den Medieninhalten ausgehenden möglichen beeinträchtigenden Wirkungen für Minderjährige.
Dabei kann wie folgt unterschieden werden