Redaktion Recht
05.05.2009

Sexuelle Inhalte

Kaum ein Medium, das sich verkaufen lassen will, verzichtet ganz auf sexuelle Inhalte. Sex sells - das gilt auch und besonders für das Internet.
 

Die häufigsten im Internet eingegebenen Suchbegriffe sind "Sex" oder andere verwandte Begriffe. Doch sehr schnell rutschen die pornographischen oder erotischen Online-Angebote in den illegalen Bereich ab.

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit sexuellen Angeboten in (Online-)Medien zu beachten sind. In erster Linie sind dies das Strafverbot für so genannte harte Pornographie (Gewalt- und Tierpornographie, § 184a StGB; Kinderpornographie, § 184b StGB und Jugendpornographie, § 184c StGB) sowie das Strafverbot, so genannte (einfache) Erwachsenenpornographie Minderjährigen zugänglich zu machen. Im Hinblick auf diese Angebote finden sich auch in § 4 JMStV Verbotsregelungen. Doch auch sexuelle, nichtpornographische Inhalte können verboten sein, wenn sie jugendgefährdend sind oder grob anstößig wirken (§§ 5 JMStV, 119 OWiG).

 

Informationen bei lo-recht

Zwar findet man im Internet nicht an jeder Ecke Pornographie und andere illegale Inhalte. Dennoch gibt es sie, und sie üben gerade auf Minderjährige eine gewisse Anziehungskraft aus. Wenn Sie sich einen Überblick über die illegalen Inhalte verschaffen möchten, helfen Ihnen die folgenden Rubriken des Themenfelds:

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