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Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Verbraucherrecht beim Online-Shopping setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen auseinander. Ein Fokus liegt dabei auf Kaufverträgen im Internet.Das Internet gewinnt als Beschaffungsquelle für den persönlichen Konsum immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der Besonderheiten der Fernabsatzverträge wurden spezielle Verbraucherrechte in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) implementiert. Unter welchen Bedingungen darf man im Internet gekaufte Waren umtauschen? Für diese Problematik soll bei der Lerngruppe ein Rechts- und Problembewusstsein geschaffen werden. Vorkenntnisse und didaktische Reduktion Ein Gesetzestext stellt für die Schülerinnen und Schüler eine größere Herausforderung dar als ein das Gesetz erläuternder Informationstext der Verbraucherzentrale. Je nach Klasse empfiehlt sich ein differenzierender Einsatz des Textmaterials. Im Vorfeld dieser Unterrichtseinheit sollten das Zustandekommen und die Inhalte von Kaufverträgen bereits behandelt worden sein. Die Gesetzgebung wird in didaktisch reduziertem Umfang behandelt. Im Rahmen vertikaler Reduktion wurde der Fokus auf § 312 (b-d) unter Berücksichtigung der §§ 355-357 gelegt. Die Regelungen zum Haustürgeschäft werden ausgelassen, ebenso Hinweise auf Dienstverträge, Werklieferungsverträge und Mietverträge. Auch auf die Unterscheidung Rückgaberecht und Widerrufrecht wurde verzichtet, da eine Rücksendung des erstandenen Gutes in der Zeit in der ein Widerruf möglich ist, einem Widerruf de facto gleichkommt, lässt man die Regelungen über das Porto außen vor. Einstieg Der Einstieg erfolgt mit einem Arbeitstransparent, um die gesamte Lerngruppe in den Prozess der Problematisierung einzubinden. Mithilfe des Widerrufs in Briefform soll sich die Lerngruppe eine Fallsituation selbst erschließen und dadurch Interesse für dieses abstrakte Themengebiet entwickeln, denn es lässt sich daraus die persönliche Relevanz der Thematik für den Einzelnen ableiten. Schüler und Schülerin erkennen sich als Verbraucher wieder. Auf inhaltlicher Ebene werden die Schülerinnen und Schüler auf Basis dieses Vorwissens vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommen, als unter Einbeziehung des in der Stunde Erlernten, so dass hierdurch eine Art Aha-Effekt eintreten kann. Aufgrund der Branchenvielfalt der Ausbildungsbetriebe habe ich es vermieden, ein spezielles Beispiel aus einem Ausbildungsbetrieb zu wählen, um alle Schülerinnen und Schüler gleich anzusprechen. Ausgehend von der Problematisierung soll im Rahmen der spontanen Erarbeitung das Vorwissen der einzelnen Schüler den Mitschülern transparent gemacht werden. Erarbeitung Die Erarbeitungsphase erfolgt in Partnerarbeit, um die Auseinandersetzung mit dem Text für jeden gleich zu ermöglichen, aber auch um im Gedankenaustausch mit dem Sitznachbarn/der Sitznachbarin das Problembewusstsein des Einzelnen zu vergrößern. Einzelne Schüler erhalten Folien, um ihre Ergebnisse zu verschriftlichen und im Rahmen der Sicherungsphase zu visualisieren. Natürlich kann alternativ auch mit dem Online-Text gearbeitet werden. Bei schwächeren Lerngruppen kann das Abstraktionsniveau gesenkt werden, indem anstelle des Gesetzestextes ein Informationstext der Verbraucherzentrale die Grundlage für die Erschließung der rechtlichen Hintergründe gewählt wird. Ergebnis Nachdem in offener Partnerarbeit die Aufgaben gelöst wurden, stellen einige Schüler ihre auf Folie fixierten Ergebnisse vor, die gegebenenfalls diskutiert und korrigiert werden. Schließlich sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher im Hinblick auf das Risiko der Unternehmungen reflektiert und problematisiert werden.Die Schülerinnen und Schüler nennen die Begriffe Fernabsatzvertrag und Widerruf, ordnen sie in den Zusammenhang ein und wenden sie fallbezogen an. lernen die Verbraucherzentrale als Beratungsstelle für Verbraucherfragen kennen. erweitern ihre private Handlungskompetenz als Verbraucherinnen und Verbraucher um rechtliches Hintergrundwissen und können sie auf berufliche Fragestellungen übertragen, um auch die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern. entschlüsseln Texte mit rechtlichem Inhalt und wenden sie fallgemäß an.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Phishing und Schadsoftware erkennen, Geräte schützen und richtig handeln

Unterrichtseinheit / Interaktives

Grundlegende Schutzmaßnahmen und Accountschutz sind unerlässlich, halten aber kriminelle Akteure im Internet nicht uneingeschränkt fern. Beim Phishing versuchen Angreifer, ihre Zielperson zur Preisgabe von sensiblen Daten zu verleiten oder Schadsoftware zu verbreiten und damit Geräte zu infizieren. In dieser Unterrichtseinheit geht es darum, solche Gefahren und deren Merkmale zu erkennen, sich zu schützen und zu wissen, was im Schadensfall zu tun ist. Die Unterrichtseinheit ist der zweite Themenblock des Medienpakets zur Cybersicherheit. Sie bearbeitet Schutzmaßnahmen, die neben dem Basisschutz gleichwertig wichtig, aber anders angelegt sind. Während die Basisschutzmaßnahmen Barrieren gegen Angreifer bieten oder für technische Sicherheit sorgen, können Phishing-Versuche und die Infektion mit Schadprogrammen nicht gänzlich von vorneherein vereitelt werden. Stattdessen muss man aufmerksam sein und sie – bildlich gesagt – ins Leere laufen lassen. Der erste Schritt für den Schutz ist, der möglicherweise eigenen Betroffenheit wachsam gegenüberzustehen und sich der Gefahren bewusst zu sein. Deshalb beginnt die Unterrichtseinheit mit einem fiktiven Beispiel einer verdächtigen E-Mail aus der Lebenswelt der Jugendlichen – aus dem Bereich Online-Spiele. Daran anknüpfend sprechen die Schülerinnen und Schüler über eigene Erfahrungen mit Phishing. Im Kern vermittelt die Unterrichtseinheit, wie man verdächtige Nachrichten erkennt und welche Absichten Angreifer damit verfolgen. Da es mehrere Unterarten von Phishing und viele Formen von Schadsoftware gibt, können diese nur kurz angesprochen werden. Danach fokussiert sich die Unterrichtseinheit darauf, dass in den meisten Fällen ähnliche Prinzip zu erläutern und konzentriert sich auf grundlegende und vor allem auch praktikable Handlungsempfehlungen zum Schutz. Im Mittelpunkt steht der Appell, keinesfalls auf die in den Nachrichten enthaltenen Anforderungen einzugehen und zum Beispiel keine Call-to-Action-Buttons oder Links anzuklicken und keine Downloads auszuführen. Dazu gibt es konkrete Tipps auf jedem Arbeitsblatt. Zum Schluss wird das Thema Identitätsdiebstahl vertieft. Dies erfolgt anhand eines Beispiels mit einem ziemlich überraschenden Schadensszenario zum Online-Shopping. Der Hacker schädigt einen Dritten finanziell über die gehackten Mail- und Social-Media-Konten eines Jugendlichen und eine nicht erkannte Fake-Nachricht. Das führt vor Augen, wie auch Jugendliche von Finanzbetrügerei betroffen sein können. Zusätzlich zu dieser Unterrichtseinheit können die Schülerinnen und Schüler in der interaktiven Übung "Stationen WhatsApp-Nachricht" den „unsichtbaren Weg“ digitaler Kommunikation anhand der durchlaufenden Stationen einer WhatsApp-Nachricht entdecken. Dazu begleiten die Schülerinnen und Schüler den Weg einer Nachricht aus Deutschland bis nach Australien anhand einer Bildsequenz, die in die korrekte Reihenfolge gebracht werden muss. Die interaktive Übung kombiniert dabei kurze Erklärungen und Visualisierungen, um technische Abläufe verständlich und greifbar zu machen. Die erste Unterrichtseinheit behandelt das Thema Schutzmaßnahmen Smartphone- und App-Sicherheit und die dritte Unterrichtseinheit thematisiert den Accountschutz . Der Inhalt dieser Unterrichtseinheit rückt vor allem das eigene Verhalten in den Vordergrund – nämlich den Angriff zu erkennen und den Forderungen des Angreifers nicht nachzukommen. Das gilt auch für Schadsoftware, wenn sie getarnt als Anhang oder Link in Nachrichten auf das Gerät des Opfers geschickt wird und der User die Schadsoftware beim Download oder Anklicken unbemerkt installiert. Die didaktische Reihung des Lernstoffs ergibt sich bei dem Thema wie folgt: Die Schülerinnen und Schüler werden für die Gefahren sensibilisiert und gewinnen die Einsicht, dass auch sie betroffen sein können. Sie sollen lernen, dass sie aufmerksam sein müssen, um verdächtige Nachrichten zu identifizieren und Schutzmaßnahmen kennen und nutzen sollten. Zudem sollen sie lernen, was im Ernstfall zu tun ist. Dieses Wissen wird zunächst für Phishing erarbeitet, wo es darum geht, nicht auf Betrugsversuche und Forderungen eines Absenders einzugehen, der an Daten gelangen will. Dann folgt die Bearbeitung des Themas Schadsoftware. Hier muss die Interaktion mit verdächtigen Inhalten und das Herunterladen von getarnten schädlichen Dateien vermieden werden. Schadsoftware kann über Dateianhänge oder infizierte Webseiten (Link in der Nachricht) verbreitet werden und auf das eigene Geräte gelangen. Beide Themen bilden die Grundlagen, die abschließend durch das Thema Identitätsdiebstahl noch vertieft werden. Schadsoftware kann natürlich auch über andere Wege auf Smartphones oder Computer gelangen, wie es in der ersten Unterrichtseinheit thematisiert wird. Methodisch ist auch diese Unterrichtseinheit so angelegt, die Inhalte weitgehend selbstständig erarbeiten zu lassen. Auf jedem Arbeitsblatt erschließen sich die Schülerinnen und Schüler nach einer knappen Einführung oder einem Beispiel die Inhalte aus Videos und Arbeitstexten des BSI. Daran knüpfen jeweils Fragestellungen und Aufgaben an. Zum einen erstellen sich die Lernenden darüber schon selbst Handlungstipps, zum anderen gibt es am Ende des Arbeitsblatts kurze, zusammenfassende Praxistipps. Diese Arbeitsweise begründet sich dreifach. Sie sorgt lernpsychologisch für hohe Wirksamkeit. Den Schülerinnen und Schülern werden authentische Fachinformationen des BSI auf aktuellem Stand zugänglich gemacht. Nicht zuletzt wird eingeübt, was alle User digitaler Anwendungen zunehmend benötigen: sich in der schnell weiterentwickelnden digitalen Welt kontinuierlich relevante Informationen selbst zu erschließen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass über E-Mail, SMS und weitere Kommunikationskanäle Nachrichten mit betrügerischen Absichten breit gestreut und oft willkürlich versendet werden und auch sie die Empfänger solcher Nachrichten sein können. verstehen, dass sie sich über den Basisschutz ihres Geräts und den Accountschutz hinaus auch gezielt gegen Phishing-Nachrichten absichern müssen. wissen, dass Phishing, Smishing, Quishing und Vishing zu Betrugszwecken genutzt wird und können wesentliche Formen von Schadsoftware unterscheiden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Phishing (und vergleichbare Nachrichten) sie über gängige Kommunikationswege erreichen kann und sie zu einer Handlung veranlassen zu versuchen, über die der Absender z. B. an sensible Daten kommt. Diese können in der Folge für unterschiedliche betrügerische Zwecke genutzt werden. kennen wesentliche Kriterien, mit denen sich Phishing und andere Formen erkennen lassen. wissen, anhand welcher Merkmale sie betrügerische Nachrichten erkennen und mit welchen Maßnahmen sie sich schützen können. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen, welche persönlichen Folgen es haben kann, wenn sich jemand durch Identitätsdiebstahl als ein anderer im Netz ausgibt und zum Beispiel Unwahres über den Geschädigten verbreitet oder ihn finanziell schädigt. wissen, dass persönliche Daten zur Privatsphäre gehören, in die kein Fremder und auch sonst niemand unerlaubt Einblick haben soll und darf.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Wirtschaft / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Digitale Wirtschaft: Wohin führt die digitale Vernetzung?

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in mehreren Lernrunden aus unterschiedlichsten Perspektiven vielschichtig, differenziert und reflektiert mit den Chancen und Risiken einer vernetzten Konsumwelt auseinander. Hierfür stehen methodisch abwechslungsreiche Lernszenarien zur Verfügung.Geräte mit Internetzugang eröffnen heutzutage den schnellen Zugang zu einer nahezu unbegrenzten Welt des Konsums - mobile Geräte wie Smartphone oder Tablet reichen schon aus. Doch wie wird diese Welt zukünftig aussehen? Beinhaltet sie individuelle Selbstverwirklichung und unbegrenzte Möglichkeiten oder permanente Totalüberwachung und von mächtigen Konzernen gesteuertes Konsumverhalten? Wohin entwickelt sich eine immer stärker vernetzte Wirtschaft und welche Auswirkungen hat dies? Die Lernenden loten diese Fragen im Verlauf mehrerer Lernrunden aus und entwickeln ein fundiertes Werturteil dazu. Intention Nahezu alle Jugendlichen sind nach neueren Untersuchungen inzwischen rund um die Uhr vernetzt. Digitales und analoges Leben verschwimmen zunehmend. Wie verändert diese digitale Vernetzung unser Leben, unsere Unternehmen, unsere Güter und unsere Arbeitsplätze? In neun Lernrunden setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit diesen Fragen differenziert auseinander. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Die neun Lernrunden reichen von Internetrecherchen über Streitgespräche, Statements, Pro- und Contra-Spiele, Abstimmungen, Videofilme und Fotos bis hin zu Podiumsdiskussionen. Die Lernrunden sind inhaltlich so aufgebaut, dass sie je nach zur Verfügung stehender Zeit auch unabhängig voneinander durchgeführt werden können. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Digitale Wirtschaft" Hier wird der Ablauf der Unterrichtseinheit "Digitale Wirtschaft: Wohin führt uns die digitale Vernetzung?" in Schritten erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die vielschichtigen Prozesse und Auswirkungen digitaler Vernetzung, insbesondere zwischen Unternehmen und Kunden. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen der digitalen Vernetzungen im Bereich der Ökonomie und vertreten diese argumentativ. erhalten Einblicke in einzelne Rechtsfragen im Bereich Internet. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen zum Thema durch. hinterfragen Internetquellen und interpretieren sie im jeweiligen Interessenkontext. entwickeln ein Verständnis für Arten und Formen der digitalen Vernetzung und medialen Automatisierung. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen sie für ihre Ergebnispräsentation. erfahren eine Sensibilisierung für den Datenschutz. entwickeln die Bereitschaft, die Welt des Internets kritisch bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen und der eigenen Bedürfnisse zu hinterfragen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. arbeiten eigene Rechercheergebnisse zielgruppengerecht auf. hinterfragen ihre gesellschaftlichen Vorbilder und eigenen Aufstiegsorientierungen. entwickeln eine Skepsis gegenüber dem Glitzer der medialen Scheinwelten. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die vielschichtigen Prozesse und Auswirkungen digitaler Vernetzung, insbesondere zwischen Unternehmen und Kunden. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen der digitalen Vernetzungen im Bereich der Ökonomie und vertreten diese argumentativ. erhalten Einblicke in einzelne Rechtsfragen im Bereich Internet. Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen zum Thema durch. hinterfragen Internetquellen und interpretieren sie im jeweiligen Interessenkontext. entwickeln ein Verständnis für Arten und Formen der digitalen Vernetzung und medialen Automatisierung. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen sie für ihre Ergebnispräsentation. erfahren eine Sensibilisierung für den Datenschutz. entwickeln die Bereitschaft, die Welt des Internets kritisch bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen und der eigenen Bedürfnisse zu hinterfragen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. arbeiten eigene Rechercheergebnisse zielgruppengerecht auf. hinterfragen ihre gesellschaftlichen Vorbilder und eigenen Aufstiegsorientierungen. entwickeln eine Skepsis gegenüber dem Glitzer der medialen Scheinwelten. Anhand eines Fragenkatalogs beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem eigenen Verhalten im Bereich des Online-Shoppings und reflektieren dieses. Anschließend erhalten sie die Aufgabe, gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ein Video mit dem Titel "Happy happy! Wir kaufen online!" zu drehen. Der Fragenkatalog und die Video-Aufgabe sind auf Arbeitsblatt 1 festgehalten. In Lernrunde 2 vollziehen die Schülerinnen und Schüler einen Perspektivwechsel - sie betrachten die Seite der Unternehmen. In Gruppen versetzen sie sich in die Lage eines fiktiven Möbelproduzenten. In dieser Rolle überlegen sie, welche Vor- und Nachteile ein Online-Shop für ein Unternehmen hat und erarbeiten Vorschläge für dessen inhaltliche Gestaltung. Die Lernenden werden anhand von Websites von Luxus-Unternehmen mit den Wünschen heutiger Konsumenten konfrontiert - und damit indirekt auch mit ihrem eigenen Konsumverhalten. Dabei liegt der Fokus auf Marken, die ein bestimmtes Image in der Öffentlichkeit besitzen. Zum Abschluss dieser Lernrunde führen die Schülerinnen und Schüler eine Befragung in den Parallelklassen oder auf der Straße durch und fertigen Videoaufnahmen von einigen Interviews an. Die Jugendlichen setzen sich in Lernrunde 4 mit den Folgewirkungen des Online-Handels und der Just-in-Time-Produktion von Versandgütern für die Umwelt auseinander und reflektieren dabei ihr eigenes Konsumverhalten. Die Lernenden formulieren eine Petition an den Bundestag, führen eine Abstimmung durch und gestalten eine Podiumsdiskussion zu der These "Den Online-Shoppern ist die Umwelt egal. Man muss sie mit härteren Gesetzen zu einem anderen Verhalten zwingen.". In der fünften Lernrunde werden die Schülerinnen und Schüler mit fast philosophischen Fragen konfrontiert: Die heutige Konsumwelt findet ihre Vorbilder in den Superreichen dieser Welt, die ihren Reichtum und ihre Exzentrik ungeniert ausleben. Sind das die richtigen Leitbilder für unser Leben? Oder sollte der Konsument nicht eher an diejenigen denken, die die Güter unter oftmals unmenschlichen Arbeitsbedingungen produziert haben? Die Lernenden beschäftigen sich mit der Frage nach der Verantwortung von Konsumenten und Produzenten und dem scheinbar zügellosen Gewinnstreben in der Wirtschaft. Die Jugendlichen werden in dieser Lernrunde mit einigen Fragen konfrontiert, die jeder Online-Käufer zu bewältigen hat, zum Beispiel "Was bedeutet "OVP"?", "Was beinhalten die AGBs?" oder "Wie sieht es mit den Bildrechten auf Facebook-Seiten aus?". Zusätzlich beantworten die Schülerinnen und Schüler in offenen und geheimen Abstimmungen einige Fragen zu ihrem eigenen Online-Verhalten. In Lernrunde 7 können die Schülerinnen und Schüler ihr Fähigkeiten als Online-Shopper unter Beweis stellen. Sie müssen unter anderem online nach einem bestimmten Produkt suchen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dreier Versandhändler vergleichen und einen Kreditkauf abwägen. Fragen der Sicherheit sind ein wesentlicher Aspekt des Online-Konsums. Lernrunde 8 regt die Schülerinnen und Schüler zum kritischen Hinterfragen von unterschiedlichen Zahlungsarten beziehungsweise Zahlungssystemen an. Darüber hinaus wird die Beurteilung von manipulierenden Internetangeboten thematisiert. In der abschließenden neunten Lernrunde werfen die Schülerinnen und Schüler einen Blick in die Zukunft des digitalen Konsums. Anhand eines Fragenkatalogs bewerten sie in Gruppenarbeit die digitale Vernetzung für sich und die Gesellschaft. Dabei kommen verschiedene Szenarien wie intelligente Autos und Haushaltsgeräte oder der gläserne User zur Sprache.

  • Religion / Ethik / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Der Kaufvertrag am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung
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