Voraussichtlich im August 2003 tritt das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft, welches neue gesetzliche Bestimmungen in das Urheberrechtsgesetz einfügt. Zweck dieser Urheberrechtsnovelle ist es, das deutsche Urheberrecht fit zu machen für die Herausforderungen der digitalen Revolution und insbesondere des Internets.
Die Urheberrechtsnovelle berührt auch den Schul- und Ausbildungsbereich: etwa hinsichtlich der Fragen, ob Papierausdrucke von WWW-Seiten in einer Schulklasse verteilt werden können, welche Besonderheiten im Falle der vertraglich vereinbarten Nutzung von Online-Datenbanken zu beachten sind oder welche rechtlichen Probleme die Verwendung von Online-Tauschbörsen - wie KaZaA oder Morpheus - in einem schulischen Internetcafe verursachen kann.Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen werden im folgenden die wesentlichen Neuregelungen der Urheberrechtsnovelle mit ihrem schulischen Bezug überblicksartig vorgestellt. Diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die sich vertiefter mit der Materie beschäftigen möchten, finden am Ende dieses Textes einen Link, der auf eine ausführliche Darstellung der Urheberrechtsnovelle verweist.
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Ausführlichere Darstellung des neuen Urheberrechts, die unter anderem auch über europarechtliche und internationale Vorgaben sowie Grundlagen des bestehenden deutschen Urheberrechtes informiert.Dateigröße: 139 KB