Im Rahmen von Online-Angeboten müssen aufgrund des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) in der Regel bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. Dies gilt nicht nur für Websites von Unternehmen, sondern auch für Websites von Schulen und - nach teilweise vertretener Ansicht - sogar für die meisten privaten Websites. Auch auf Schulhomepages und eigenständigen Projekthomepages der Schule, wie beispielsweise die Online-Schülerzeitung, müssen daher entsprechende Informationen angegeben werden. Fußnoten im Mustertext helfen Ihnen bei der Anpassung an die konkreten Anforderungen Ihrer Schule. Weiterführende Informationen - etwa dazu, wie das Impressum in die Website der Online-Schülerzeitung eingebunden werden muss - finden Sie in den verwandten Beiträgen rechts auf dieser Seite.
Das Musterimpressum für die Online-Schülerzeitung - einschließlich kurzer Erläuterungen der wesentlichen Abschnitte.Dateigröße: 43 KB
Mustertext, Impressum, Online-Schülerzeitung, Website