Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Kopftuch-Frage bringt nur bedingt Klarheit. Jetzt sollen die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie das Tragen des Kopftuchs an öffentlichen Schulen erlauben oder nicht. Das Kopftuch bleibt damit ein doppeldeutiges Symbol - für eine besondere Form von Religiosität oder für den islamischen Fundamentalismus. Gleichzeitig müssen Muslime in Deutschland mit Vorurteilen und einer Art Generalverdacht leben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
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Michael Bornkessel ist Redaktionsleiter, Wolfgang Bauchhenß Redakteur bei europa-digital.