Darf ich Adress- und andere personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und des sonstigen Schulpersonals auf der Schulhomepage angeben?
Personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt.
Bei Kindern und Jugendlichen bis circa 12 Jahren reicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aus. Bei allen anderen Minderjährigen ist sowohl die Einwilligung der Einziehungsberechtigten als auch der Jugendlichen einzuholen.
Keine Einwilligung ist erforderlich im Hinblick auf schulische Kontaktinformationen für Personen, welche die Schule nach außen vertreten.