Der Deutsche Bundestag
Unterrichtseinheit
Bedeutung und Arbeit des Deutschen Bundestages berühren zentrale Themen der politischen Bildung. Insbesondere Demokratieverständnis, Wahlrecht und Wahlsystem sowie die Gesetzgebung sind zentrale Themenfelder, die in dieser überblicksartig gestalteten Einheit behandelt werden sollen. Der Deutsche Bundestag informiert mit drei großen Internetportalen über seine vielfältige Arbeit. Neben dem Portal " www.bundestag.de " hält der Bundestag mit " www.mitmischen.de " und " www.kuppelkucker.de " auch zwei Angebote speziell für Jugendliche und Kinder bereit, in welchen auch die Möglichkeiten des aktiven Mitwirkens eröffnet wird. Diese flexibel einsetzbare Unterrichtseinheit soll grundlegende Kenntnisse zum Deutschen Bundestag vermitteln und aktuelle parlamentarische Themen jugendgerecht aufbereiten. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler auch zur aktiven Recherche auf den Jugendseiten des Bundestages www.mitmischen.de angeregt. Die Unterrichtseinheit ist dabei so gestaltet, dass Lehrkräfte auch in einer einzelnen (Vertretungs-)Stunde relevante Inhalte rund um den Deutschen Bundestag mit ihren Schülerinnen und Schülern erarbeiten können. Die aktuell geltenden nationalen Bildungsstandards für den Politikunterricht sowie die Leitfäden zur Demokratiebildung der Bundesländer fordern die Ausbildung von politischer Urteilsfähigkeit, politischer Handlungsfähigkeit und methodischer Fähigkeiten. Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, ihre Bürgerrolle wahrzunehmen und politische und gesellschaftliche Prozesse aktiv mitzugestalten. Die Aufgaben dieser Einheit sind so gestaltet, dass die Lehrkraft als Moderatorin schülerinterner Arbeiten und Diskussionen im Hintergrund bleiben kann. Die Gesprächsleitung in Plenumsphasen kann – je nach Vorkenntnissen und sonstiger Unterrichtskonzeption – an vielen Stellen von den Lernenden selbst übernommen werden. 1 – Aufgaben den Bundestages Zu den wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages zählt, dass er über Gesetze entscheidet und diese verabschiedet. Dies erfahren die Lernen in Teil 1 dieser Unterrichtseinheit. 2 – Die Abgeordneten In Teil 2 recherchieren die Lernenden, wie die alltägliche Arbeit der Abgeordneten in und außerhalb der sogenannten Sitzungswochen aussieht. 3 – Die Wahl der Abgeordneten Wie funktioniert das mit den Stimmen genau? Teil 3 ermuntert die Schülerinnen und Schüler, die Regeln der Bundestagswahl zu recherchieren. 4 – Die Gremien des Bundestags Die Gremien des Bundestages sind das zentrale Thema des vierten Teils dieser Unterrichtseinheit. 5 – Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin Die Wahl des Regierungschefs ist eine wichtige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Teil 5 hat diese Wahl zu Thema. 6 – Weg der Gesetzgebung Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. In Teil 6 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler den Gesetzgebungsprozess. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Aufgaben des Deutschen Bundestages. lernen Wahl und Aufgaben der Abgeordneten kennen. kennen die Gremien des Deutschen Bundestages sowie ihre Aufgaben. erarbeiten zentrale Informationen zur Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. vollziehen den Weg der Gesetzgebung nach. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen interaktive Online-Angebote. sammeln durch Internetrecherchen auf den Jugendseiten des Bundestages ( www.mitmischen.de ) gezielt Informationen. verwenden Web 2.0 Tools wie Wiki oder Blog zur Ergebnissicherung. Der Deutsche Bundestag ist der zentrale Ort der politischen Auseinandersetzung. Als eines von fünf ständigen Verfassungsorganen erfüllt das Parlament, neben vielen weiteren, vier zentrale Aufgaben: Entscheidung über Gesetze Verabschiedung des Bundeshaushaltes Kontrolle der Regierung Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Den Schülerinnen und Schülern wird zum Einstieg die folgende Frage gestellt: Was ist der Bundestag? Die erwarteten Antworten reichen dabei von "architektonischen Aspekten" über politisch-inhaltliche Antworten bis hin zu korrekten Definitionen. Diese Aspekte werden gesammelt und sortiert für alle sichtbar notiert. Hier kann eine Filterung im Hintergrund durch die Lehrkraft erfolgen. Die Lernenden werden, den gesammelten Aspekten folgend, in fünf bis sieben Kleingruppen aufgeteilt, die sich online über jeweils einen Aspekt des Aufgabenspektrums des Bundestages informieren. Ergebnissicherung Ihre Ergebnisse halten die Lernenden auf einer Folie in einem Präsentationsprogramm fest. In Form von Mini-Referaten tauschen die Schülerinnen und Schüler ihr neu erworbenes Wissen aus. Zudem sollen sie ein Glossar der politischen Fachbegriffe erstellen, denen sie im Verlauf der Beschäftigung mit dem Deutschen Bundestag begegnen werden. Dies kann auch mithilfe eines Wikis erfolgen, auf das alle Lernenden zugreifen können, etwa in einem virtuellen Klassenraum. Nachhaltige Ergebnisnutzung Das erstellte Glossar kann auch im Rahmen der Behandlung von anderen politischen Themen genutzt und erweitert werden. Durch die aktive Beschäftigung mit den Inhalten wird sichergestellt, dass sich die Lernenden die Begriffe besser merken können. Als Hausaufgabe werden die Gruppenthemen neu verteilt, und die Lernenden recherchieren frei im Netz zu den jeweils neuen Themenfeldern. In der Folgestunde werden zu Beginn neue Erkenntnisse ausgetauscht sowie die Ergebnisse in Textform zum Download, etwa über eine gemeinsame Dateiablage oder die Schulhomepage, für alle Lernende verfügbar gemacht. Hintergrund Der Deutsche Bundestag vertritt den Willen des Volkes, deswegen werden die Abgeordneten auch als Volksvertreter bezeichnet. Die Abgeordneten im Bundestag sind auf Bundesebene die einzigen Personen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Was macht ein Abgeordneter? Die Lernenden benennen zunächst verschiedene Vorurteile, die sie allgemein im Zusammenhang mit der Arbeit der Bundestagsabgeordneten schon einmal gehört haben. Zu erwarten sind dabei auch Antworten dergestalt, dass die Abgeordneten zu wenig arbeiten und zu viel verdienen würden. Es muss auch mit Antworten dahingehend gerechnet werden, dass die Abgeordneten oft nicht wüssten, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt und sie sich meist um unwichtige Dinge kümmerten. Im Anschluss an diese Gedankensammlung benennen die Schülerinnen und Schüler konkrete Aufgaben der Abgeordneten und schätzen ab, wie hoch die monatliche Summe ist, die ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält. Nun recherchieren die Lernenden (in Kleingruppen) die grundlegenden Fakten rund um die Aufgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Internet. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler greifen die zum Einstieg gesammelten Gedanken und gegebenenfalls die aufgezählten Vorurteile auf und reflektieren diese vor dem Hintergrund der durch die Recherche auf mitmischen.de gesammelten Informationen. Dies kann in tabellarischer oder in Textform geschehen. Abschließend bewerten sie, inwiefern die Vorurteile durch die realen Gegebenheiten und durch den Vergleich mit der privaten Wirtschaft widerlegt werden. Zudem wird das Glossar (Wiki) um neue Einträge ergänzt sowie gegebenenfalls überarbeitet und erweitert. Zur Konkretisierung der im Rahmen dieser Einheit erarbeiteten Aufgaben eines Abgeordneten suchen die Lernenden im Internet zunächst nach Websites, Blogs und/oder Twitter-Feets von Bundestagsabgeordneten. Anschließen erarbeiten sie, gegebenenfalls in Kleingruppen, auf Basis der dort abrufbaren Informationen ein Kurzporträt der recherchierten Person und skizzieren einen konkreten Arbeitstag als Mini-Präsentation. Darüber hinaus können die Ergebnisse als Einträge in einem Blog der Klasse aufbereitet und dort von den anderen Lernenden kommentiert werden. Hintergrund Bei der Bundestagswahl haben die Wähler nicht eine, sondern zwei Stimmen. Es gibt die Erststimme und die Zweitstimme. Aber wofür sind überhaupt zwei Stimmen notwendig? Und wie läuft eine Wahl ab? Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 vor, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden sollen. Diese zentrale Aussage stellt die Lehrkraft ohne weitere Erläuterung in den Raum, etwa als Tafelanschrieb oder per Beamer oder Whiteboard. Zum Einstieg in die weiterführende Beschäftigung mit dem Thema diskutieren die Lernenden nun, was unter dieser grundgesetzlichen Vorgabe eigentlich zu verstehen ist. Daraufhin wird im Plenum zusammengetragen, was den Schülerinnen und Schülern über die Wahl der Bundestagsabgeordneten bereits bekannt ist. Dieses Vorwissen wird dabei an Flipchart, Tafel oder Board fixiert sowie gleichzeitig strukturiert. Anhand der bei mitmischen.de abrufbaren Informationen können die Lernenden die im Plenum zusammengetragenen Informationen anschließend in Partnerarbeit beziehungsweise in themenspezifischen Kleingruppen verifizieren und dabei gegebenenfalls korrigieren. Ergebnissicherung Zunächst skizzieren die Lernenden die Grundzüge der Bundestagswahl schriftlich oder als Schaubild und ergänzen das zuvor erstellte Glossar um die zentralen Begriffe, die im Gespräch genannt wurden. Anschließend vergleichen die Schülerinnen und Schüler ihr Vorwissen damit und reflektieren die dabei aufgetretenen Differenzen. Zur weiteren Vertiefung können sich die Lernenden in Einzelarbeit mit bisher nicht genannten wichtigen Aspekten des Wahlsystems, etwa dem System der Erst- und Zweitstimme, der Fünf-Prozent-Hürde oder den Überhangmandaten, beschäftigen und diese kritisch analysieren. Zudem können sie schriftlich ausarbeiten, inwieweit neue Formen der Bürgerbeteiligung jenseits der Wahl des Deutschen Bundestages denkbar wären, und ihre Arbeitsergebnisse in der Folgestunde im Plenum mit den Vor- und Nachteilen diskutieren. Alternativ kann die Diskussion auch im Rahmen eines Forums innerhalb einer virtuellen Klasse stattfinden. Hintergrund Das Plenum des Deutschen Bundestages kennt jeder: Hier kommen die Abgeordneten zusammen, um zu debattieren und über Gesetze abzustimmen. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird aber in anderen Gremien geleistet. Eine zentrale Rolle spielen die Ausschüsse, und im besonderen Blickpunkt stehen oftmals die Untersuchungsausschüsse. Direkten Bürgerkontakt hat der Petitionsausschuss. Die Lehrkraft konfrontiert die Schülerinnen und Schüler mit den Namen der zentralen Bundestagsgremien jenseits des Plenums, die auf A4-Zettel gedruckt sind: Präsidium, Bundestagspräsident, Ältestenrat, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen, Petitionsausschuss und Wehrbeauftragter. Diese Begriffe werden nun auf Kleingruppen verteilt, und diese überlegen jeweils, was sich hinter diesen Gremien verbirgt, welche Aufgaben sie haben und welche Personen darin arbeiten. Ihre Überlegungen notieren sie auf dem zuvor verteilten Wort-Blatt. Im Plenumsgespräch werden die Arbeitsergebnisse vorgestellt und durch einzelne Lernende in Stichpunkten an der Tafel (oder via Beamer oder Whiteboard) festgehalten. Die Gruppen recherchieren bei mitmischen.de und vergleichen die Rechercheergebnisse mit den zuvor erarbeiteten Überlegungen. Ergebnissicherung Die anfangs vorgestellten Gremien werden nun, wieder in Gruppenarbeit, als Begriffe schriftlich fixiert und anschließend in das Glossar (Wiki) übertragen. Vertiefend kann man nun aktuelle politische Vorgänge aufgreifen, etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, und sich anhand dieser intensiver mit einzelnen Bundestagsgremien beschäftigen. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich zunächst den auch auf mitmischen.de abrufbaren Videoclip über die Ausschüsse des Deutschen Bundestages an. Anschließend informieren sie sich in Kleingruppen auf der Website bundestag.de weitergehend über die verschiedenen Ausschüsse und stellen jeweils einen - nämlich den von ihnen begründet favorisierten - Ausschuss exemplarisch vor. Hintergrund Auch wenn es im Wahlkampf manchmal anders scheint: Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird in Deutschland nicht direkt durch das Volk, sondern durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Neben der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierungsarbeit ist die Kanzlerwahl eine wichtige Aufgabe, die für jeden neuen Bundestag zu Beginn der Wahlperiode ansteht. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich den auf mitmischen.de abrufbaren Artikel über die Bundestagswahl und das Zustandekommen der Kanzlerwahl an. Anschließend besprechen die Lernenden im Plenum, wie die Wahl abgelaufen ist und welche Rolle der Amtseid dabei spielt. Die Abgeordneten des Bundestages wählen also die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, doch kann sie oder er von diesen auch wieder abgewählt werden? Diese Frage stellt die Lehrkraft im Plenum zur Diskussion, und die Lernenden überlegen, wie dies funktionieren könnte. Abschließend recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de, welche Bedingungen bei der Abwahl eines Bundeskanzlers oder einer Kanzlerin im Rahmen eines sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum erfüllt sein müssen. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler schreiben jeweils einen kurzen Blogbeitrag dazu, welche Informationen sie dem Artikel entnommen haben. Die Beiträge können direkt veröffentlicht oder zur späteren Publikation gesammelt werden. Zudem halten die Lernenden in Form einer Präsentation oder eines Schaubildes fest, wie ein konstruktives Misstrauensvotum zur Abwahl eines Bundeskanzlers abläuft, und ergänzen darüber hinaus das Glossar um die neuen Begriffe. Zur weiteren Vertiefung recherchieren die Lernenden im Internet, wie viele konstruktive Misstrauensvoten es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang gegeben hat und wie diese ausgegangen sind. Die Recherche-Ergebnisse werden tabellarisch aufbereitet. Hintergrund Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. Die Abgeordneten entscheiden im Plenum darüber, welche Gesetze in Kraft treten und für uns alle verbindlich sein sollen. Gesetzesentwürfe werden dabei im Bundestag in mehreren Stationen geprüft, diskutiert und sehr oft überarbeitet, bevor sie verabschiedet werden. Wie kommt ein Gesetz überhaupt zustande? Mit dieser Frage werden die Lernenden zum Einstieg in die Bearbeitung des Themas konfrontiert. Die Lehrkraft benennt über Karteikarten oder einen Anschrieb an Tafel oder Board zunächst die politischen Akteure, die neben dem Bundestag in diesem Prozess beteiligt sind: Bundesregierung, Bundesrat und Bundespräsident. Nun überlegen die Lernenden im Plenum, wie der Bundestag beziehungsweise seine Gremien sowie die anderen Akteure zusammenarbeiten, damit ein Gesetz schließlich in Kraft treten kann. Ein Schüler oder eine Schülerin moderiert diese Phase. Die Lehrkraft hält die in dem Plenumsgespräch genannten Begriffe und Stationen im Hintergrund fest (Tafel, Beamer, Whiteboard), ordnet und ergänzt diese gegebenenfalls. Schließlich recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de die weiteren Details zu den Gremien oder Stationen, die in die Erarbeitung von Gesetzen involviert sind. "Wir geben uns ein Gesetz" Der Weg der Gesetzgebung wird abschließend grafisch zusammengefasst und die verschiedenen Begriffe in das Glossar aufgenommen. In einem (stark verkürzten) Rollenspiel kann zudem der grundsätzliche Ablauf der Gesetzgebung nachvollziehbar gemacht werden: Zunächst verteilen sich die die Lernenden auf die verschiedenen Akteure (Bundesregierung, Bundestag und Ausschüsse, Bundesrat, Bundespräsident). Die Bundesregierung startet nun eine Gesetzesinitiative und schlägt ein Gesetz vor, etwa die Einführung einer Geldstrafe bei häufigem Zuspätkommen. Dieses muss nun die verschiedenen Stationen passieren und wird dabei immer wieder verändert, bevor es schließlich dem Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt oder vom Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat abgelehnt wird. Das nächste Thema Die Gruppen, bei denen das "Gesetz" noch nicht zur Diskussion angekommen ist oder die es bereits bearbeitet haben, haben den Auftrag, sich zu überlegen, welchen Gesetzvorschlag sie als nächstes anstoßen würden. Das Thema notieren Sie abschließend plakativ auf Papier. Die Lernenden sollen sich auf mitmischen.de über aktuelle Gesetzgebungsverfahren informieren und jeweils den aktuellen Stand skizzieren. Dabei sollen sie vor allem darstellen, an welcher Stelle sich das Gesetz gerade befindet und welche Stationen noch ausstehen. Freiwillige formulieren und begründen ergänzend ihre Meinung zu diesem Gesetz.
- Politik / WiSo / SoWi
- Sekundarstufe I