Das Thema Gewalt in der Schule

Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten sollten über die Gewaltprävention informiert und in Projekten mit einbezogen werden.

Thema im Unterricht

  • Fachbereich Deutsch

    Die sprachliche Verarbeitung von Erfahrungen und Empfindungen, der Umgang mit Medien, das literarische Lesen und Gestalten unter Berücksichtigung der emotionalen Ebene und der verantwortungsvolle Sprachgebrauch bei der Lösung von Konflikten bieten vielfältige Möglichkeiten, das Thema Gewalt aufzunehmen.
  • Fachbereich Mensch und Umwelt

    Auf der Ebene der Leitideen und der einzelnen Arbeitsfelder wie "Freizeit", "Medien", "Schule/ Familie/ Mitmensch" werden die Voraussetzungen formuliert, um innerhalb des Unterrichts auf das Thema einzugehen.
  • Unterrichtsinhalte Lebenskunde

    Der Lehrplan der Sekundarstufe I zeigt im Bereich "Persönlichkeit und Gemeinschaft" vielfältige Möglichkeiten zur Bearbeitung des Themas auf: Miteinander umgehen, Umgang mit Aggressionen, faire Konfliktlösung, Toleranz und Abbau von Vorurteilen

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Einführung Erziehungsberechtigter in das Schulsystem des jeweiligen Bundeslandes

Alle Erziehungsberechtigten sollen im Rahmen von Veranstaltungen in das jeweilige Schulsystem eingeführt und bei Projekten zur Gewaltprävention informiert und einbezogen werden - auch Eltern anderer Nationen. Dabei sollen auch die Regeln des hiesigen schulischen Zusammenlebens deutlich gemacht werden. Informationsmaterial ist den Erziehungsberechtigten (soweit nötig und möglich übersetzt) konsequent abzugeben.

 

Unterstützung: Gespräche und Betreuungssituationen

Es empfiehlt sich, für Gespräche zwischen der Lehrperson und den Erziehungsberechtigten eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn die Erziehungsberechtigten nicht oder nur wenig Deutsch sprechen. Über die sprachliche Verständigungshilfe hinaus vermittelt diese Person auch ein besseres Verständnis für die kulturelle Herkunft der Erziehungsberechtigten. Die Bezahlung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher erfolgt durch die Schulträger. Wird die Lehrperson aus soziokulturellen Gründen von den Erziehungsberechtigten nicht ernst genommen, ist eine weitere Fachperson aus der Schule beizuziehen (wie Schulleitung, Schulpsychologin, ein Mitglied der Schulpflege, Mediator der jeweiligen Sprachgruppe oder eine Sozialarbeiterin).

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