Vorbeugungsmaßnahmen gegen Amok
Die Polizei empfiehlt Maßnahmen für den Fall eines Amoklaufs. Diese Maßnahmen dürfen auf keinen Fall mit den Schülerinnen und Schülern geübt werden!
Organisatorische Massnahmen
Unterscheidbare Signale einrichten
Die Signale müssen Lehrpersonen deutlich anzeigen, ob sie das Gebäude räumen (etwa bei einem Brand) oder in ihren Klassen verbleiben sollen (wie bei einem Amoklauf).Geschützte Sammelplätze festlegen
Ein von der Schule nicht einsehbarer, offener Platz oder eine Halle (nicht der Schulhof!) dient als geschützter Punkt. Die Strukturen müssen geklärt werden: Wer - wohin?"Verschluss-Sache Schule"
Die Haupteingänge der Schule müssen festgelegt werden. Nebeneingänge müssen für den Zugang von außen geschlossen und das Hausrecht festgelegt werden: Kein freier Zugang für Fremde!Innere Gebäudesicherheit herstellen
Ein Verschlussystem für die Klassenzimmer sollte eingerichtet werden: Kein freier Zugang von außen - freie Türöffnung von innen. Zusätzlich sollten mögliche Rückzugsräume eingerichtet werden. Es darf kein freier Zugang zu zentralen Räumen wie Sekretariat, Lehrerzimmer oder Schulleitung bestehen. Schulfremde Personen sollten bewusst angesprochen werden. Ein Verantwortungsbewusstsein bei allen Beteiligten schaffen (Meine Schule! Meine Klasse!).
Keine Weichenstellerfunktion
Im Sekretariat sollte ein "Check-in" mit "Check-up" der Person und des Anliegens erfolgen, erst danach sollte Auskunft erteilt werden.Markierung als Orientierung
Zur Orientierung sollten die Bezeichnung der Eingänge, die Stockwerke sowie die Klassenzimmer (außen und innen) unterschiedlich markiert werden.Übung gibt Handlungssicherheit
Die Aktualität des Krisenplans, die Funktionalität der Sammelplätze, die Verschlusssysteme der Schulein- und Nebeneingänge, der Klassenzimmer sowie die Alarmsignaltöne sollten regelmäßig überprüft werden. Alle Mitarbeiter sind über die Abläufe zu informieren, und der Ablaufplan sollte geübt werden.
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- Maßnahmen im Amok-Fall
Bei einer Amok-Warnung oder im Amok-Fall sollte das Schulpersonal die folgenden, von der Polizei zugewiesenen, Maßnahmen ergreifen.