Das bunte Getränk besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die mit einer süßen Flüssigkeit gefüllt sind. Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm getrunken, durch den auch die Bubbles in den Mund gesaugt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Bubbles in die Atemwege eindringen können. "Insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren besteht die Gefahr, dass sie versehentlich Fremdkörper in die Lunge verschlucken", erklärt BfR-Präsident Andreas Hensel. "Und genau das kann passieren, wenn Bubbles mit einem Strohhalm eingesaugt werden." Nach Einschätzung des BfR sind solche Fälle vorhersehbar.
Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm angesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mm groß, haben eine elastisch-weiche Konsistenz und sind mit einer Flüssigkeit gefüllt. Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von "Aspiration". Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Bislang sind dem BfR keine Aspirationsunfälle durch Bubble Tea gemeldet worden. Allerdings werden solche Unfälle in Deutschland auch nicht systematisch erfasst. Ein gesundheitliches Risiko für Kleinkinder sei jedoch vorhersehbar.
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