Immer mehr Schülerinnen und Schüler tauschen sich in sozialen Netzwerken im Internet aus. Sie geben ihre Namen und Kontaktdaten preis, laden Bilder von sich und ihren Freunden hoch und äußern sich in Foren und Gästebüchern. Was einmal im Netz steht, kann man so schnell nicht mehr löschen. Das ist den meisten nicht bewusst. Aussagen, die sie cool und witzig finden, stoßen bei Arbeitgebern nicht immer auf Verständnis. Diese informieren sich zunehmend im Netz über ihre Bewerberinnen und Bewerber für (Lehr-)Stellen. Die Veröffentlichung ausschweifender Partyfotos hat in einigen Fällen schon zu Absagen geführt. Grundsätzlich sollten sich Schülerinnen und Schüler bei der Veröffentlichung von Daten bewusst machen, wem sie welche Informationen zugänglich machen wollen und ob es tatsächlich eigene Inhalte sind. Ebenso ist die Grenze der freien Meinungsäußerung zu achten, die spätestens dort aufhört, wo das Recht anderer Menschen verletzt wird.
Deutsche Betreiber sozialer Netzwerke, auch Social Networks genannt, sind den strengen deutsche Datenschutzgesetzen, in denen die EU-Richtlinien umgesetzt wurden, unterworfen. Netzwerkbetreiber aus den USA für die grundsätzlich das gemäßigte amerikanische Datenschutzgesetz gilt, schließen oftmals eine besondere Datenschutzvereinbarung ab, um EU-weit anerkannt zu werden. § 1 Absatz 1 BDSG lautet: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird." Grundsätzlich muss jeder über die Verwendung seiner persönlichen Daten informiert werden und deren Nutzung aktiv zustimmen. Neben dem gesetzlichen Schutz von persönlichen Daten haben die Nutzer von Netzwerken die Möglichkeit, sich durch die Verwendung von "Nicknames", bewusster Datensparsamkeit und die Veränderung von Standardeinstellungen selbst zu schützen. Für die Verwendung fremder Inhalte ist grundsätzlich die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen. Die freie Meinungsäußerung wird durch das Grundgesetz geschützt. Die Nutzer von Netzwerken sollten sich jedoch bewusst sein, dass persönliche Äußerungen (fast) jedem zugänglich sind.
Um mehr Sicherheit im Umgang mit sozialen Netzwerken zu gewinnen, kann die Einhaltung einfacher Regeln hilfreich sein. Die folgende Liste können Sie Ihren Schülerinnen und Schülern (Empfehlung ab dem zwölften Lebensjahr) als Leitfaden an die Hand geben. Da die Liste aus Gründen der Übersichtlichkeit nur knapp gefasst ist, empfiehlt es sich, vorab die einzelnen Punkte mit den Lernenden eingehend zu besprechen.
Schülerinnen und Schüler ab dem zwölften Lebensjahr können mithilfe der Checkliste ihre Netzwerksicherheit im Umgang mit ihren persönlichen Daten und Inhalten überprüfen.Dateigröße: 76 KB