Die Gründe für das Entstehen bestimmter Aufsichtspflichten sind vielfältig. Oft werden sie im Gesetz sogar ausdrücklich festgeschrieben, sind aber darüber hinaus auch jedem Rechtslaien bekannt: So haben Eltern Aufsichtspflichten gegenüber ihren Kindern, ebenso der Babysitter gegenüber dem betreuten Minderjährigen, die Betreuer im Rahmen einer Jugendfreizeit sowie nicht zuletzt die Lehrkraft während der Schulzeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Eine Verletzung dieser Aufsichtspflichten kann dazu führen, dass der beziehungsweise die Aufsichtspflichtige hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht werden kann. Letzteres gilt es insbesondere auch beim Einsatz und der Nutzung neuer Medien in der Schule zu beachten.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen, einen Überblick zu erhalten über die wichtigsten bei der Zurverfügungstellung eines schulischen Internetzugangs zu beachtenden Rechtsfragen im Hinblick auf den Umfang, die Durchführung und die rechtlichen Grenzen der schulischen Aufsichtspflicht.