Die Urheberrechtsschranken, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (je nach der einzelnen Vorschrift neben Schulen auch Hochschulen, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung et cetera) betreffen, sind sehr differenziert geregelt. Um eine konkrete Fallgestaltung urheberrechtlich zu bewerten,
In jedem Fall ist außerdem die für alle Urheberrechtschranken geltende Regel zu beachten, dass technische Maßnahmen, die das Kopieren verhindern (beispielsweise der Kopierschutz einer Musik-CD), nicht umgangen werden dürfen.
Die wesentlichen Punkte im Überblick sowie Links zu relevanten Gesetzen und verwandten Themen.