Mein LO
Uta Hartwig
04.08.2003

Holocaust-Leugner und ihre Gegner im Internet

Wie nutzen Rechtsextremisten das Internet? Und welche Möglichkeiten haben ihre Gegner?

Ziele von Portalen gegen die Holocaust-Lüge
Das Portal "Holocaust-Referenz" und das kanadische "Nizkor-Project" enthalten umfassende Informationen über die Vorgehensweise und die Argumentation der Holocaust-Leugner im Internet. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei diesem Unterrichtsschwerpunkt die Ziele der Betreiber dieser Seiten kennen lernen. Sie sollen sich außerdem informieren, welche Möglichkeiten Holocaust-Leugner haben, ihre Standpunkte im Internet zu verbreiten. In diesem Zusammenhang sollen sie das Thema "Meinungsfreiheit gegen Menschenwürde im Internet" reflektieren und diskutieren.

Rechtsextremistische Inhalte im Internet
Rechtsextremisten verbreiten ihr Gedankengut und ihre Propaganda im Internet sehr professionell. Die Zahl der Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten stieg in den vergangenen Jahren unaufhörlich. Auch in verschiedenen Newsgroups oder Mailinglists diskutieren sie Ansichten, die gegen die Verfassung oder gegen wissenschaftliche Erkenntnisse verstoßen. In jedem Fall sollten die Schülerinnen und Schüler über diese Newsgroups informiert werden. Ob sie im Internet direkt nach diesen Newsgroups suchen sollen, muss jede Lehrkraft individuell entscheiden. Wenn ja, sollte sich die Lehrkraft im Vorhinein genau über die rechtlichen Bestimmungen zur Auseinandersetzung mit illegalen und extremistischen Inhalte im Internet informieren (siehe unten: Mehr Informationen bei Lehrer-Online). Bei der Recherche nach rechtsradikalen oder rechtsextremen Inhalten im Internet hilft die CD-ROM "Rechtsextremismus im Internet" der Bundeszentrale für politische Bildung.

Achtung bei indizierten Inhalten
Links- sowie insbesondere rechtsextreme Medienangebote werden von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdende Inhalte indiziert. Auch das Verherrlichen der NS-Zeit, das zumeist nach dem Strafgesetzbuch nicht verboten ist, wird von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend angesehen. Daraus ergibt sich, dass gerade bei der Suche nach rechtsextremen Inhalten im Internet eine fundierte "Aufklärung" der Schülerinnen und Schüler über die Rechtslage nötig ist. Auch wer fahrlässig rechtsextremistische, indizierte Inhalte aus dem Internet herunterlädt und verbreitet, macht sich nach § 21 Abs. 3 GjSM strafbar.

Mehr Informationen bei Lehrer-Online

Download

AB3-Auschwitz-Internet.rtf
 

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